Rosa Schafmoor

Teilnahmebedingungen: Adventskalender „Die 7 Ligen von Schafmoor“ 2026

§ 1 Veranstalter

(1) Veranstalter des Adventskalenders „Die 7 Ligen von Schafmoor“ (nachfolgend „Aktion“) ist Jan Robbauer, Einzelunternehmer, handelnd unter Rosa Schaf® Verlag, Lindenstraße 43, 67454 Haßloch, E-Mail: info@rosaschaf.de (nachfolgend „Veranstalter“).

(2) Die Aktion findet unter rosaschaf.de/schafmoor statt. Mit dem Setzen des Häkchens „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen“ im Anmeldeformular erklärt sich die teilnehmende Person mit diesen Bedingungen einverstanden.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Der Veranstalter darf im Gewinnfall einen Altersnachweis verlangen.

(2) Die Teilnahme ist kostenlos. Sie ist nicht an den Kauf von Waren oder Dienstleistungen gekoppelt. Ein Kauf erhöht die Gewinnchancen nicht.

(3) Jede Person darf nur einmal und nur mit einer eigenen, gültigen E-Mail-Adresse teilnehmen.

(4) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die an der Konzeption oder Durchführung der Aktion beteiligt sind.

§ 3 Zeitraum

(1) Die Anmeldung ist vom 15.10.2026 bis zum 30.11.2026, 23:59 Uhr (MEZ) möglich.

(2) Der Adventskalender läuft vom 01.12.2026 bis zum 24.12.2026. Punkte werden bis zum 23.12.2026, 23:59 Uhr (MEZ) gewertet (Wertungsschluss). Inhalte am 24.12.2026 sind ein Geschenk außerhalb der Wertung.

(3) Maßgeblich für alle Zeitangaben ist die Serverzeit des Veranstalters.

§ 4 Anmeldung und Freiwilligkeit weiterer Angebote

(1) Die Teilnahme erfolgt durch Angabe einer E-Mail-Adresse, die Bestätigung der Teilnahmebedingungen und entweder das vollständige Ausfüllen des Zuordnungs-Quiz oder, für Personen, die ihre Zuordnung bereits aus einem früheren Quiz des Veranstalters kennen, das Ausfüllen eines Anmeldeformulars ohne Quizfragen. Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn die E-Mail-Adresse über den zugesandten Bestätigungslink bestätigt wurde.

(2) Die teilnehmende Person wird einer von sieben Ligen („Schafligen“) zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt automatisch durch das Zuordnungs-Quiz oder, im Fall des Anmeldeformulars ohne Quizfragen, durch Übernahme der bereits ermittelten Zuordnung. Ein späterer Wechsel der Liga ist nicht möglich.

(3) Während der Aktion erhält die teilnehmende Person E-Mails, die für die Durchführung notwendig sind (zum Beispiel die Schulordnung nach § 5 Abs. 5, die Freischaltung der Türchen, den Punktestand, die Gewinnbenachrichtigung und Gutscheincodes). Diese E-Mails enthalten keine Werbung, abgesehen von Hinweisen zur Einlösung der Preise und Gutscheine. Sie enden mit der Abwicklung der Preise und Gutscheine.

(4) Die Anmeldung zum Newsletter und zur Rauhnächte-Warteliste ist freiwillig und von der Teilnahme getrennt. Sie ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und hat keinen Einfluss auf Punkte oder Gewinnchancen.

§ 5 Ablauf und Punkte

(1) Teilnehmende sammeln Punkte durch das Öffnen der Türchen, durch Quizfragen und durch Gruppenaufgaben, jeweils vom 01.12.2026 bis zum Wertungsschluss, sowie durch Einladungen nach § 6 ab der bestätigten Anmeldung. Es gilt:

  1. Für jedes geöffnete Türchen erhält die teilnehmende Person 3 Punkte. Ein Türchen kann bis zum Wertungsschluss nachgeholt werden. Das Türchen vom 24.12.2026 liegt außerhalb der Wertung (§ 3 Abs. 2).
  2. Enthält ein Türchen eine Quizfrage, hat die teilnehmende Person zwei Antwortversuche. Eine richtige Antwort im ersten Versuch bringt 2 Punkte, im zweiten Versuch 1 Punkt, zwei falsche Antworten bringen 0 Punkte. Quizpunkte gibt es nur bis 23:59 Uhr des Tages, an dem das Türchen freigeschaltet wird.
  3. Einmal während der Aktion darf jede teilnehmende Person eine Quizfrage, die sie an ihrem Tag nicht beantwortet hat, bis zum Wertungsschluss nachträglich beantworten („Fellwechsel-Joker“). Es gelten die Regeln aus Nummer 2. Für bereits beantwortete Quizfragen, auch für falsch beantwortete, gilt der Joker nicht.
  4. Zweimal während der Aktion gibt es eine Gruppenaufgabe, die eine Liga nur gemeinsam lösen kann. Jede Liga hat bis zum Wertungsschluss insgesamt drei Lösungsversuche. Die Versuche gelten für die ganze Liga, gleich welches Mitglied sie abgibt. Nach drei falschen Versuchen ist die Aufgabe für diese Liga beendet. Minuspunkte gibt es nicht. Löst eine Liga die Aufgabe, erhält sie 10 Bonuspunkte auf ihren Punktestand nach Absatz 3 („Liga-Bonus“).

(2) Jeder Punkt zählt für die persönliche Wertung und für die Liga der teilnehmenden Person. Ausgenommen ist der Liga-Bonus nach Absatz 1 Nr. 4; er zählt nur für die Liga.

(3) Der Punktestand einer Liga ist der Durchschnitt ihrer aktiven Mitglieder: Summe der Punkte aller Mitglieder der Liga, geteilt durch die Zahl der aktiven Mitglieder, zuzüglich der Liga-Boni nach Absatz 1 Nr. 4. Aktiv ist, wer bis zum Wertungsschluss mindestens ein Türchen geöffnet hat. Punkte von Mitgliedern, die nicht aktiv sind, zum Beispiel aus Einladungen, zählen in der Summe mit; diese Mitglieder werden bei der Zahl der aktiven Mitglieder nicht mitgezählt. Wo diese Bedingungen von „aktiven Mitgliedern“ sprechen, gilt diese Bestimmung.

(4) Maßgeblich ist der Punktestand, den das System des Veranstalters beim Wertungsschluss speichert. Offensichtliche Zählfehler darf der Veranstalter berichtigen.

(5) Nach der bestätigten Anmeldung (Einschreibung) erhält jede teilnehmende Person per E-Mail eine Erläuterung dieser Regeln in einfacher Sprache („Schulordnung“). Bei Widersprüchen gehen diese Teilnahmebedingungen vor.

§ 6 Herden-Bonus (Einladungen)

(1) Nach bestätigter Anmeldung erhält jede teilnehmende Person einen persönlichen Einladungslink.

(2) Meldet sich über diesen Link eine Person neu an und bestätigt ihre E-Mail-Adresse, erhält die einladende Person 5 Bonuspunkte, die nach § 5 Abs. 2 auch für ihre Liga zählen. Die eingeladene Person darf vorher nicht teilgenommen haben.

(3) Pro Person zählen höchstens fünf Einladungen. Weitere Einladungen sind möglich, bringen aber keine Punkte.

(4) Der Link darf nur persönlich geteilt werden, zum Beispiel per Messenger, in Gruppen oder in Stories. Unzulässig sind:

(5) Die einladende Person ist für die Art ihres Teilens selbst verantwortlich. Der Veranstalter versendet keine Einladungen an Dritte.

§ 7 Frequenzbarometer

(1) Das Frequenzbarometer ist eine tägliche, freiwillige Stimmungsabfrage auf einer Skala. Die Klicks werden anonym und ohne Bezug zu einer Person oder E-Mail-Adresse gespeichert. Ausgewertet wird nur die Gesamtstimmung aller Klicks.

(2) Das Barometer bringt keine Punkte und hat keinen Einfluss auf die Wertung.

(3) Das Frequenzbarometer ist ein spielerisches Stimmungsbild. Es ist kein medizinisches, psychologisches oder diagnostisches Instrument. Es ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.

§ 8 Wertung

(1) Teamwertung: Es gewinnt die Liga mit dem höchsten Punktedurchschnitt nach § 5 Abs. 3. Bei Gleichstand gewinnen alle gleichauf liegenden Ligen.

(2) Einzelwertung: Es gewinnen die drei Personen mit den meisten persönlichen Punkten.

(3) Haben mehrere Personen in der Einzelwertung gleich viele Punkte und betrifft das einen Gewinnplatz, entscheidet das Los über die Reihenfolge. Der Losentscheid wird vom Veranstalter durchgeführt und dokumentiert.

§ 9 Teilnahmeprämien und Preise

(1) Preis Siegerliga: Jedes aktive Mitglied der Siegerliga erhält ein persönliches Jahresreading 2027 als Datei (Verkaufspreis auf rosaschaf.de ab dem 03.11.2026: 99 €). Das Jahresreading wird aus den Geburtsdaten der gewinnenden Person erstellt. Mit der Benachrichtigung nach § 10 erhält sie einen persönlichen Code, mit dem sie das Jahresreading über den Bestellweg auf rosaschaf.de anfordert und ihre Geburtsdaten selbst einträgt. Dabei entstehen keine Kosten.

(2) Teilnahmeprämie übrige Ligen: Jedes aktive Mitglied der übrigen sechs Ligen erhält einen Einkaufsgutschein über 27 €.

(3) Für die Gutscheine nach Absatz 2 gilt:

(4) Einzelpreise (Einzelwertung):

PlatzPreisRegulärer Verkaufspreis
1Master-Schafoskop333 €
2Classic-Schafoskop144 €
3Basic-Schafoskop54 €

Die angegebenen Werte entsprechen dem regulären Verkaufspreis auf rosaschaf.de zum Stand dieser Bedingungen.

(5) Gewinnerinnen und Gewinner der Einzelwertung, die aktive Mitglieder ihrer Liga sind, erhalten zusätzlich zu ihrem Schafoskop den Preis ihrer Liga nach Absatz 1 oder 2. Ein Gutschein nach Absatz 2 kann nicht auf das gewonnene Schafoskop angewendet werden, wohl aber auf alle anderen Produkte im Rahmen von Absatz 3, zum Beispiel weitere Schafoskope oder die Rauhnächte.

(6) Die Schafoskope und das Jahresreading sind astrologisch-spirituelle Impulse zur Selbstreflexion und Unterhaltung. Sie sind keine medizinische, psychologische, rechtliche oder finanzielle Beratung und ersetzen diese nicht.

(7) Schafoskope und Jahresreadings werden ausschließlich für die gewinnende Person erstellt. Sie sind nicht auf andere Personen übertragbar.

(8) Preise werden nicht bar ausgezahlt, nicht getauscht und nicht gegen andere Leistungen ersetzt.

§ 10 Benachrichtigung und Auslieferung

(1) Die Mitglieder der Siegerliga werden bis zum 24.12.2026, die Gewinnerinnen und Gewinner der Einzelwertung sowie die aktiven Mitglieder der übrigen Ligen bis zum 30.12.2026 per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse benachrichtigt.

(2) Die Codes für das Jahresreading nach § 9 Abs. 1 und die Gutscheincodes nach § 9 Abs. 2 erhalten die Mitglieder mit dieser E-Mail.

(3) Gewinnerinnen und Gewinner der Einzelwertung müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung antworten und die für das Schafoskop nötigen Angaben machen (Name, Geburtsdatum, Geburtszeit, Geburtsort). Geht keine Antwort ein, verfällt der Preis und rückt die nächstplatzierte Person nach.

(3a) Mitglieder der Siegerliga lösen ihren Code bis zum 31.01.2027 ein. Das Jahresreading wird innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der vollständigen Angaben geliefert, bei Angaben bis zum 30.12.2026 spätestens am 06.01.2027. Der Veranstalter erinnert vor Ablauf der Frist einmal per E-Mail. Wird der Code nicht bis zum 31.01.2027 eingelöst, verfällt der Preis; ein Nachrücken findet nicht statt.

(4) Die Schafoskope werden im Januar 2027 ausgeliefert, spätestens bis zum 31.01.2027 bzw. 14 Tage nach Eingang der vollständigen Angaben, je nachdem, was später eintritt. Eine Lieferung im Dezember 2026 wird nicht zugesagt.

(5) Der Veranstalter veröffentlicht die Siegerliga. Namen von Gewinnerinnen und Gewinnern werden nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung veröffentlicht.

§ 11 Weitergabe-Gutschein

(1) Jede Person mit bestätigter Anmeldung erhält zusätzlich einen persönlichen Gutscheincode über 27 € zum Weiterschenken. Den Code erhält sie per E-Mail bis zum 30.12.2026, zusammen mit oder zeitgleich zur Benachrichtigung nach § 10 Abs. 1. Der Gutschein ist ein Dankeschön für die Teilnahme. Er ist kein Gewinn und hängt nicht von Punkten oder der Wertung ab.

(2) Für die Einlösung gelten die Gutscheinbedingungen. Der Gutschein gilt nur für Neukundinnen und Neukunden und ist bis zum 31.03.2027 einlösbar.

(3) Der Code ist zum Verschenken an Dritte bestimmt und darf von der teilnehmenden Person nicht selbst eingelöst werden. Er darf unentgeltlich weitergegeben, aber nicht verkauft werden. Der Veranstalter stellt zusammen mit dem Code einen Hinweistext mit den wichtigsten Bedingungen und dem Link auf die Gutscheinbedingungen bereit.

§ 12 Ausschluss

(1) Der Veranstalter darf Personen von der Wertung ausschließen, die gegen diese Bedingungen verstoßen oder die Aktion manipulieren. Dazu zählen insbesondere Fake- oder Wegwerf-Adressen, mehrfache Anmeldungen derselben Person, der Einsatz von Bots oder Skripten und Spam nach § 6 Abs. 4.

(2) Punkte, die durch unzulässiges Verhalten entstanden sind, können gestrichen werden, auch bei der Liga. Wird ein Verstoß erst nach der Preisvergabe bekannt, kann der Preis zurückgefordert werden.

§ 13 Änderung und vorzeitige Beendigung

(1) Der Veranstalter darf die Aktion aus wichtigem Grund ganz oder teilweise ändern, unterbrechen oder vorzeitig beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere technische Störungen, Manipulation, die eine faire Wertung unmöglich macht, oder rechtliche Gründe.

(2) Änderungen werden auf rosaschaf.de/schafmoor und per E-Mail bekanntgegeben. Bereits erzielte Punkte bleiben erhalten, soweit eine faire Wertung möglich ist.

§ 14 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung der Aktion erst ermöglicht. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, die er nicht zu vertreten hat, zum Beispiel Ausfälle von Internetverbindungen oder E-Mail-Diensten.

(4) Für Inhalte, Angebote und Goodies der Lehrschafe (§ 16) haftet der Veranstalter nicht; insoweit gilt § 16 Abs. 4.

§ 15 Datenschutz

(1) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Veranstalter (§ 1).

(2) Zur Durchführung der Aktion verarbeitet der Veranstalter: E-Mail-Adresse, Quiz-Antworten beziehungsweise die übernommene Zuordnung, Liga-Zuordnung, Punktestand, Aktivitäten im Kalender und die Verknüpfung zwischen einladender und eingeladener Person. Bei Gewinnerinnen und Gewinnern der Einzelwertung zusätzlich die Angaben nach § 10 Abs. 3. Bei Mitgliedern der Siegerliga, die ihren Code einlösen, zusätzlich die beim Anfordern des Jahresreadings eingetragenen Geburtsdaten. Für die Gutscheine (§ 9 und § 11) die Zuordnung des Codes zur teilnehmenden Person.

(3) Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Teilnahmeverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Daten werden drei Monate nach Abschluss der Preisauslieferung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder eine gesonderte Einwilligung (zum Beispiel Newsletter) vorliegt.

(4) Weitere Informationen, auch zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, stehen in der Datenschutzerklärung, Abschnitt „Adventskalender“.

§ 16 Lehrschafe (Gastbeiträge)

(1) Einzelne Türchen werden von externen Personen oder Unternehmen gestaltet („Lehrschafe“). Ein Lehrschaf stellt sein Angebot vor, seine Website wird verlinkt, und es kann ein eigenes Goodie oder einen eigenen Vorteil anbieten.

(2) Diese Türchen sind deutlich als Werbung gekennzeichnet, zum Beispiel mit dem Hinweis „Anzeige“ oder „Gastbeitrag“ direkt am Anfang der Seite.

(3) Für das vom Lehrschaf angebotene Goodie oder den angebotenen Vorteil gelten dessen eigene Bedingungen. Das Lehrschaf ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner eigenen Angaben und Angebote selbst verantwortlich.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für Inhalte, Angebote, Goodies oder Leistungen der Lehrschafe. Das Zustandekommen eines Vertrags mit einem Lehrschaf betrifft ausschließlich die teilnehmende Person und das Lehrschaf.

(5) Bildmaterial eines Lehrschafs wird nur mit dessen vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung verwendet und veröffentlicht. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 17 Plattformen Dritter

Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Meta (Instagram, Facebook, WhatsApp), Telegram oder anderen Plattformen und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Stand: 15.10.2026 (2. Fassung)

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